Öffentliche Aufträge und Konzessionen

Unsre Kanzlei bietet langfristig komplexe Rechtsberatung im Bereich öffentlicher Aufträge und Konzessionsverfahren, einschließlich der Vertretung der Klienten vor der Behörde für den Schutz des Wettbewerbs und bei Gerichtsverhandlungen vor Verwaltungsgerichten.
Unsere Kanzlei ist auch ein Rechtsmitglied der Administratorenkammer für öffentliche Aufträge, deren Ziel es ist den rechtlichen Grundrahmen für professionelle und ethische Standards im Bereich der Auswahlverfahren und öffentlichen Aufträge zu setzten.

Den Auftraggebern und -nehmern stellen wir vor allem Dienstleistungen in folgenden Bereichen zur Verfügung:

  • Beratung und Erklärung zu den einzelnen Fragen und Problemen im Rahmen des Vergabeverfahrens, laut dem Gesetzt über öffentliche Aufträge und Konzessionen, und das aus der Sicht des Auftraggebers und auch des Auftragnehmers, einschließlich von Aufträgen, die aus dem EU-Fond mitfinanziert werden.
  • Komplexe Verarbeitung der Eingabedokumentation nach dem Gesetzt über öffentliche Aufträge unter der Einhaltung aller verbindlichen Rechtsvorschriften und Grundsätze
  • Komplexe Verarbeitung aller Unterlagen, die für die Aufnahme eines Konzessionsverfahrens notwendig sind, unter der Einhaltung aller verbindlichen Rechtsvorschriften und Grundsätze
  • Vertretung des Auftraggebers im Rahmen des Vergabeverfahrens nach dem Gesetzt § 151 über öffentliche Aufträge, einschließlich der Ausarbeitung aller zusammenhängender Dokumente und die Verarbeitung des rechtlichen Gutachtens und Entwurfes über die Verarbeitung der gestellten Einwände
  • professionelle und administrative Hilfe für Auftragnehmer im Rahmen des Gesetztes über öffentliche Aufträge, einschließlich der ordnungsgemäßen Ausarbeitung des Angebotes für das Vergabeverfahren
  • professionelle und administrative Hilfe für Auftragnehmer im Rahmen des Gesetztes für Konzessionsverträge und Konzessionsverfahren (Konzessionsgesetz), einschließlich der ordnungsgemäßen Ausarbeitung des Angebotes für das Verfahren
  • Vertretung des Auftraggebers und Auftragnehmers vor der Behörde zum Schutz des Wettbewerbs im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren nach dem Gesetzt über öffentliche Aufträge und Konzessionsverfahren
  • Vertretung der Auftraggeber und Antragsteller vor Verwaltungsgerichten
  • Verarbeitung der Methodik für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, einschließlich der Methodik für die Vergabe von kleineren Aufträgen
  • Rechtsberatung bei der Eintragung in die Liste der qualifizierten oder zertifizierten Lieferanten
  • Rechtsaudit und Due Diligence im Bereich öffentlicher Aufträge und Konzessionsverfahren