Familienrecht

Im Bereich des Familienrechtes stellt unsere Kanzlei qualifizierten Rechtsbeistand in folgenden Bereichen zur Verfügung:
Ehescheidungen, einschließlich eines komplexen Rechtsbeistandes bei sogenannten unbestrittenen Scheidungen, Vorbereitung der Vereinbarung über die Regelung der gegenseitigen Eigentumsverhältnisse, Rechte und Verpflichtungen der gemeinsamen Wohnung und mögliche Unterhaltszahlungen, Einigungen über die Regelung der Verhältnisse von minderjährigen Kindern für die Dauer der Scheidung. Unsere Kanzlei ist auch in der Lage ihren Klienten einen komplexen Rechtsbeistand vor der Eheschließung, vor allem wenn es um die Vorbereitung von sogenannten Eheverträgen geht, anzubieten.

Im Bereich des Familienrechtes vertreten wir unsere Klienten vor allem in Verfahren, in denen es

  • um die Abwicklung des ehelichen Vermögens,
  • um die Erziehungsbestimmungen und den Unterhalt von minderjährigen Kindern für die Dauer vor und nach der Scheidung und beim Verfahren über die Beziehung der Eltern zu den Kindern,
  • die Bestimmungen über die Unterhaltspflicht von minderjährigen Kindern, zwischen Ehepartnern und geschiedenen Ehepartnern
  • die Erhöhung oder Senkung der Alimente
  • die Bestimmung und Leugnung von Vaterschaft geht.